Steuerklassifikation

Steuerklassifikation
Einteilung von  Steuern nach bestimmten Gesichtspunkten. Die Wahl der Einteilungskriterien ist von dem Untersuchungszweck abhängig, daher gibt es eine große Zahl mehr oder weniger unterschiedlicher St.
I. Beispielhafte St.:In der Tabelle „Steuerklassifikation“ sind vier St. beispielhaft gegenübergestellt: Eine betriebswirtschaftliche (Rose), eine steuerrechtliche (Tipke), eine finanzwissenschaftliche (Nöll v.d. Nahmer) und die Gliederung der Steuern im Finanzbericht. Alle Einteilungen knüpfen an das  Steuerobjekt an. Trotzdem ergeben sich zahlreiche Divergenzen aus den unterschiedlichen Zwecksetzungen der einzelnen Gliederungen. Die Divergenz äußert sich u.a. darin, dass einem Begriff verschiedene Inhalte zugeordnet werden. So fallen nach dem Verständnis der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre unter den Begriff „Ertragsteuern“ andere Steuerarten als nach den hierzu identischen Auffassungen von Steuerrechts- und Finanzwissenschaft: Eine Überschneidung liegt nur hinsichtlich der Gewerbesteuer vor. Die mangelnde Übereinstimmung der Begriffsinhalte kann dadurch erklärt werden, dass Steuerrechts- und Finanzwissenschaft mit einem historisch begründeten Begriffsverständnis arbeiten, demzufolge mit „Ertragsteuern“ die Erträge aus der Kombination der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital besteuert werden sollen, während die betriebswirtschaftliche Klassifikation die Ertragsteuern als Steuern auf das wirtschaftliche Ergebnis der Unternehmung sieht. Das Schema umfasst nicht die Sonderfälle Zoll und Spielbankabgabe. „Sonstige Steuern“ sind die Salz-, Zucker-, Kaffee-, Tee-, Leuchtmittel-, Tabak-, Bier-, Schaumwein-, Getränke-, Vergnügung-, Hunde-, Jagd-, Luxuspferde-, Motorboot-, Zweitwohnungsteuer u.a. (von denen eine Reihe in Deutschland nicht mehr existieren).
II. Weitere St.:1. Direkte Steuern und indirekte Steuern: Einteilungsmerkmale sind (1) die Veranlagungs- und Erhebungstechnik, (2) die Überwälzbarkeit, (3) die steuerliche Leistungsfähigkeit.
- 2. Marktsteuern und Maßsteuern: Auch hier ist die Möglichkeit der Überwälzung ein Gliederungskriterium (Schmölders).
- 3. Personensteuern (bzw. Personal- oder Subjektsteuern) und Realsteuern (bzw. Objekt- oder Sachsteuern): Gliederungskriterium ist die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners in der Steuerbemessungsgrundlage.
- 4. Besitzsteuern,  Verkehrsteuern,  Verbrauchsteuern,  Zölle: Abgestellt auf die Besteuerung des Objekts.
- 5. Periodische Steuern und nicht periodische Steuern: Gliederung erfolgt nach der Regelmäßigkeit der Entstehung der Steuer.
- 6. Veranlagungsteuern und Fälligkeitsteuern: Unterscheidung ist bes. im Rahmen des  Steuerstrafrechts erheblich.
- Vgl. auch  Steuerhinterziehung.
- 7. Steuern der Einkommensentstehung, der Einkommensverwendung und Steuern außerhalb des Leistungskreislaufs: Gliederung nach der Entstehung im Wirtschaftskreislauf (Haller).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Karl August von Boehmer — (* 17. März 1707 in Halle; † 7. März 1748 in Glogau) war ein preußischer Verwaltungs und Kirchenjurist sowie Oberamtspräsident von Glogau …   Deutsch Wikipedia

  • direkte Steuern — Gruppe von Steuern nach der ältesten Steuereinteilung (⇡ Steuerklassifikation). Einteilungskriterien: 1. Nach der Steuerfestsetzungs bzw. Veranlagungstechnik: Die Steuerfestsetzung erfolgt im Wege der ⇡ Veranlagung bei dem Steuerpflichtigen, der… …   Lexikon der Economics

  • indirekte Steuern — Gruppierung der Steuern (⇡ Steuerklassifikation), z.B. Verbrauch und Verkehrsteuern. Einteilungskriterien: (1) Nach der Festsetzungs und Veranlagungstechnik: Festsetzung der i. St. aufgrund von Tarifen (auch Tarifsteuern), z.B. Verbrauchsteuern.… …   Lexikon der Economics

  • nicht periodische Steuern — aperiodische Steuern; Steuern, die unter normalen Verhältnissen nicht regelmäßig entstehen (z.B. Erbschaftsteuern). ⇡ Steuerklassifikation nach dem Kriterium der Regelmäßigkeit der Entstehung der Steuer. Gegensatz: ⇡ Periodische Steuern (z.B.… …   Lexikon der Economics

  • periodische Steuern — Steuern, die unter normalen Verhältnissen regelmäßig entstehen. ⇡ Steuerklassifikation nach dem Kriterium der Regelmäßigkeit der Entstehung der Steuer (z.B. Einkommensteuer). Gegensatz: ⇡ Nicht periodische Steuern …   Lexikon der Economics

  • Besitzsteuern — steuerjuristische und finanzstatistische Gruppierung von Steuern (⇡ Steuerklassifikation). B. sind eine Gruppe von Steuern, die an Ertrag (⇡ Ertragsteuern), Einkommen (⇡ Einkommensbesteuerung) oder Vermögen (⇡ Vermögensbesteuerung) anknüpfen. Zu… …   Lexikon der Economics

  • Marktsteuern — ⇡ indirekte Steuern, die in das Kosten und Preisgefüge der Unternehmen eingehen und bei freier Preisbildung auf dem anonymen Markt überwälzt werden. M. sind im Gegensatz zu ⇡ Maßsteuern leichter überwälzbar. ⇡ Steuerklassifikation nach dem… …   Lexikon der Economics

  • Maßsteuern — ⇡ Steuern, die den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen genau angepasst sind, z.B. Teile der Einkommensteuer. Im Gegensatz zu Marktsteuern sind M. i.d.R. nicht überwälzbar, da durch die Anpassung an die individuellen Verhältnisse des …   Lexikon der Economics

  • Personensteuern — Subjektsteuern, Personalsteuern. 1. Begriff: Steuern, mit denen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen erfasst werden soll (⇡ Leistungsfähigkeitsprinzip). Aus steuerjuristischer Sicht gelten Einkommen… …   Lexikon der Economics

  • Realsteuern — Objektsteuern, Sachsteuern. 1. Begriff: Steuern, die an Steuerobjekte anknüpfen, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers oder sonst Berechtigten. Die R. stellen deshalb im Grundsatz nicht auf die persönliche… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”